AGB
Vermittlungsservice
Azuréal vermittelt exklusive Yachtcharter im Namen und auf Rechnung ausgewählter Partnerunternehmen.
Der Chartervertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Yachtanbieter (nachfolgend „Charterpartner“) und dem Kunden (nachfolgend „Gast“) zustande.
Azuréal ist nicht Vertragspartei dieses Chartervertrags und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung oder Qualität der vermittelten Charterleistung.
Buchung & Vertragsschluss
Mit Ihrer Anfrage – über unsere Website, per E-Mail oder persönlich – beauftragen Sie uns, ein individuelles Angebot eines unserer vertrauenswürdigen Charterpartner zu unterbreiten.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den jeweiligen Charterpartner.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Charterpartners werden Bestandteil des Vertrags.
Bezahlung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Charterpartners.
– Eine Anzahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsbestätigung fällig.
– Der Restbetrag muss spätestens 6 Wochen vor dem Chartertermin beglichen werden.
Azuréal ist berechtigt, Zahlungen im Auftrag des Charterpartners entgegenzunehmen.
Pflichten des Gastes
Alle Pflichten im Zusammenhang mit dem Charter – einschließlich Führerscheinanforderungen, Verhalten an Bord, Sorgfaltspflicht, Schadensmeldung und Rückgabe der Yacht – ergeben sich ausschließlich aus dem Vertrag mit dem Charterpartner.
Azuréal ist nicht für die Durchsetzung dieser Pflichten verantwortlich, steht jedoch für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Rücktritt und Umbuchung
Stornierung oder Umbuchung sind nur gemäß den Bedingungen des Charterpartners möglich.
Wir bemühen uns stets, flexible Lösungen zu finden, können jedoch keine Rückerstattung garantieren.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- sowie Kautionsversicherung.
Haftungsausschluss von Azuréal
Unsere Haftung ist beschränkt auf:
– die sorgfältige Auswahl und Vermittlung der Chartererlebnisse,
– und gilt ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Änderungen, Mängel oder Nichterfüllung durch den Charterpartner übernehmen wir keine Haftung.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Ansprüche aus dem Vermittlungsverhältnis unterliegen dem Recht am Sitz des Vermittlers.
Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls der Sitz des Vermittlers.
Ansprüche aus dem Chartervertrag selbst richten sich nach den Bedingungen und dem Gerichtsstand des jeweiligen Charterpartners.